Gestaltungstechnische Assistenten (GTA),
Schwerpunkt Grafik- und Objektdesign (3-jährig)
Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmeldeverfahren.
Der Besuch dieses Bildungsgangs setzt ein Eignungsfeststellungs-Verfahren
voraus, den so genannten »Aufnahmetest«. Informationen finden Sie in diesem Beitrag. Der nächste Aufnahmetest findet am 17. März 2010 statt.
Schüler dieses Bildungsgangs sind BAFög-berechtigt.
Wir haben Adressen von BAFöG-Ämtern und
allgemeine Informationen zum BAFöG für Sie zusammengestellt.
Interessant für Sie könnte eventuell unsere Liste
an häufig gestellten Fragen sein, die wir für Sie zusammen gefasst und
beantwortet haben. Sind dann noch Fragen offen, steht Ihnen ein Formular zur Verfügung,
mit dem Sie mit uns Kontakt aufnehmen können.
Bildungsgangprofil
Die Assistentenausbildung mit Schwerpunkt Grafik- und Objekt-Design verfolgt den Anspruch, den Absolventinnen und Absolventen auf der Grundlage praktisch-kreativer Übungen einen Blick für Ästhetik und »gute Gestalt« zu vermitteln und sie zur Entwicklung und digitaler Umsetzung gestalterischer Problemlösungen im Print-, Objekt- und Webdesign zu befähigen.
Inhalte der Ausbildung sind im Wesentlichen
- die Anwendung handwerklicher, grafischer, fotografischer und typografischer Techniken,
- die Anwendung branchenüblicher Computerprogramme (DTP-, 3D-, Webbereich),
- technologische Kenntnisse über verwendete Materialien, Werkzeuge und Produktionsverfahren für Web und Druckvorstufe,
- Kenntnisse in Theorien der Gestaltung sowie in Kunst- und Designgeschichte,
- Konzeption, Planung und Durchführung von Projekten und die Präsentation von Gestaltungsprojekten und Produkten.
Wir arbeiten in drei Räumen auf Windows- und Apple Macintosh-Rechnern in den Programmen Photoshop, Illustrator, Indesign, Dreamweaver, Fireworks und 3D-Studio-MAX.
Eingangsvoraussetzungen
Der 3-jährige Bildungsgang richtet sich an Bewerber, die die Fachoberschulreife erworben haben. Zugangsvoraussetzung ist neben dem Nachweis der Fachoberschulreife die Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren zur Feststellung der gestalterischen Begabung, das eine Mappe, den Test selbst und ein persönliches Gespräch umfasst.
Eignungsfeststellungsverfahren
Das Aufnahmeverfahren findet jährlich ca. März oder April statt. Den exakten Termin finden Sie jeweils ab Mitte Januar oben auf dieser Seite. Informationen zum Inhalt und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens finden Sie im Folgenden:
Die Ausbildung zur gestaltungstechnischen Assistentin bzw. zum gestaltungstechnischen Assistenten setzt grundlegende zeichnerisch-gestalterische Fertigkeiten voraus. Aus der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber treffen wir daher jährlich eine Auswahl in einem Aufnahmeverfahren. Im Folgenden möchten wir kurz die grundlegenden Bestandteile dieses Verfahrens erläutern. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang folgende Informationen:
- Eine Anmeldung kann nur persönlich erfolgen. Schriftliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldeunterlagen müssen zudem vollständig vorliegen, dazu gehört auch die Mappe mit gestalterischen Arbeiten, die am Tag der Anmeldung eingereicht werden muss (dies gilt nur für die 3-jährige Form). Erster Schritt des Aufnahmeverfahrens ist Ihre verbindliche und persönliche Anmeldung im Sekretariat, bei der Sie eine Mappe mit ca. 10–12 selbst gefertigten, gestalterischen Arbeiten einreichen. Das Mindestformat der Arbeiten selbst beträgt DIN A4, das Höchstformat (z. B. auf Karton aufgezogen) DIN A2. Die Techniken sind beliebig, üblich sind eine Auswahl in verschiedenen Techniken, z. B. Freihandzeichnungen mit diversen zeichnerischen Mitteln, farbige Arbeiten (z. B. Tempera, Kreide, Aquarell) und Fotografien. Nicht annehmen können wir dreidimensionale Objekte und Arbeiten auf Datenträgern. Beachten Sie bitte, dass nur originale Arbeiten akzeptiert werden, keine Kopien.
- Die eingereichte Mappe bis zum Format DIN A2 ist auf der Vorderseite rechts unten mit Name und Prüfungsnummer zu versehen, die Sie im Sekretariat bei der Anmeldung zugewiesen bekommen. Legen Sie der Mappe bitte folgende eigenhändig unterschriebene Erklärung bei:
Ich, »Name«, erkläre, die Arbeiten selbst angefertigt zu haben. Ich werde die Mappe in dem mir mitgeteilten Zeitraum abholen. Bei Nichtabholen geht die Mappe nach Ende der Abholfrist in das Eigentum der Schule über. Im Falle einer Ablehnung durch die Schule besteht für mich kein Anspruch auf weitere Erläuterungen.
Ein Vordruck dieser Erklärung steht für Sie auch als Download bereit.
- Auf Basis der Mappe erfolgt eine Vorauswahl. Bei erfolgreicher Auswahl erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Bewerbungszeitraums eine Einladung zum Aufnahmetest. Sollten Sie nicht zur engeren Auswahl gehören, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit Angabe einer Frist, innerhalb der Sie Ihre Mappe abholen können.
- Am Tag des Aufnahmetests werden Ihnen Aufgabenstellungen vorgelegt, die Sie zeichnerisch und mit Farbe lösen sollen. Eine weitere Aufgabe prüft Ihr räumliches Vorstellungsvermögen. Nach der praktischen Phase wird jeder Prüfling zu einem ca. 10-minütigen persönlichen Gespräch gebeten, das auf Grundlage Ihrer Mappe erfolgt und uns helfen soll, Sie persönlich kennen zu lernen. Ihre Mappe erhalten Sie an diesem Tag wieder zurück. Planen Sie bitte ausreichend Zeit ein; erfahrungsgemäß erstreckt sich der gesamte Aufnahmetest bis in den frühen Nachmittag.
Über Ihre Aufnahme bzw. das Nicht-Bestehen dieser Aufnahmeprüfung erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich Bescheid.
Abschluss
Der 3-jährige Bildungsgang bietet eine Berufsausbildung nach Landesrecht zur gestaltungstechnischen Assistentin/zum gestaltungstechnischen Assistenten und vermittelt gleichzeitig die allgemeine Fachhochschulreife (Doppelqualifikation).
Perspektiven
Typische Arbeitsmöglichkeiten bieten sich in Werbeagenturen oder anderen Betrieben der Werbe- oder Medienbranche, in Verlagen und in Firmen mit eigener Werbeabteilung. Weiterhin können Sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen oder in der Fachoberschule in Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Schließlich steht Ihnen nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit der Besuch einer beruflichen Fachschule offen.
