Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmeldeverfahren.
Schüler dieses Bildungsgangs sind BAFög-berechtigt. Wir haben Adressen von BAFöG-Ämtern und allgemeine Informationen zum BAFöG für Sie zusammengestellt.
Interessant für Sie könnte eventuell unsere Liste an häufig gestellten Fragen sein, die wir für Sie zusammen gefasst und beantwortet haben. Sind dann noch Fragen offen, steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie mit uns Kontakt aufnehmen können.
Dieser einjährige Bildungsgang vermittelt eine Grundbildung mit gestalterischem Schwerpunkt im Bereich Medien und Medientechnologie. Ziel ist eine berufliche Orientierung und Vorbereitung auf eine Berufsausbildung im Medienbereich.
Inhalte der Grundbildung sind u. a. gestalterische, zeichnerische, technologische und medienwirtschaftliche Prozesse sowie berufsbezogene Mathematik und Englisch. Praktische und theoretische Inhalte greifen eng in einander. Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre.
Interessierte Schülerinnen und Schüler benötigen den Sekundarabschluss I, die Fachoberschulreife. Ein Auswahlverfahren für die Aufnahme findet nur bei hohen Anmeldezahlen statt.
Eine Förderung nach BAFöG ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler u. a. nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.
Neben dem Erwerb einer beruflichen Grundbildung wird kein höherer allgemeinbildender Abschluss erreicht.
Nach dem erfolgreich absolvierten Jahr steht die Berufsausbildung zum gestaltungstechnischen Assistenten bzw. zur gestaltungstechnischen Assistentin offen. Dieser Bildungsgang wird in zwei Schwerpunkten angeboten – Grafik- und Objektdesign (GTA Grafik) und Medien und Kommunikation (GTA Medien). Die gestalterische Befähigung für die Aufnahme in diesen Bildungsgang kann während des Besuchs der beruflichen Grundbildung Medien/Medientechnologie nachgewiesen werden. Eine Übernahmegarantie oder ein Anspruch auf Übernahme wird nicht gewährt.
Weitere Perspektiven ergeben sich in einem Medienberuf des dualen Bildungssystems, z. B. als Mediengestalter Digital- und Printmedien oder als Mediengestalter Bild und Ton sowie als Werbekauffrau bzw. Werbekaufmann.
Schließlich steht Ihnen der Besuch der Fachoberschule für Gestaltung, Klasse 11 und 12 (FOS 11 und 12), offen.